Von der Fortbildungsschule zur Zentralberufsschule
Bereits seit 1910 bestand in Erkner eine Gewerbliche Fortbildungsschule. Vor allem die Vertreter der größeren Betriebe, insbesondere die Direktoren der Rütgerswerke Erkner, hatten seit Jahren mit dem wachsenden Bedarf an Facharbeitern auf die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung hingewiesen.
1925 wurde die Fortbildungsschule zur Berufsschule umgewandelt, der sich 1928 die Berufsschule in Woltersdorf anschloss. Beide Gemeinden gründeten 1930 einen „Berufsschulzweckverband“. Er wurde 1935 aufgelöst, um einen erweiterten Verband für Erkner, Woltersdorf, Grünheide, Rüdersdorf und Herzfelde zu bilden, dem sich Ende des gleichen Jahres auch noch Neu Zittau, Gosen und Wernsdorf anschlossen. Schulort dieser „Zentralberufsschule“ war Erkner.
Bis dahin wurde der Unterricht in der Volksschule erteilt. Da diese die Räume selbst brauchte, wurde ab 1934 der Vormittagsunterricht ausgelagert. 1935 bezog die Berufsschule die dazu hergerichteten Räume im ehemaligen Bootshaus in der Uferstraße 17. Es war erst 1928 vom „Arbeiter-Ruder-Verein Freiheit“ errichtet und ab 1933 zum HJ-Heim umfunktioniert worden.
Im Juni 1937 wurde „die Berufsschulpflicht in Erkner auf alle weiblichen Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren ausgedehnt“, da es jetzt wichtiger als je sei, „die jungen Mädchen für ihren zukünftigen Beruf als deutsche Hausfrau systematisch zu erziehen.“
Zum 1. Januar 1941 endete die Zentralberufsschule Erkner. Die gewerblichen und kaufmännischen Lehrlinge mussten ihre Berufsschulpflicht von jetzt ab in Berlin erfüllen. Für alle anderen Berufsschulpflichtigen Erkners, so in den Bereichen Landwirtschaft oder Hauswirtschaft, sollte eine „ländliche Berufschule“ in Kürze neu eingerichtet werden.
Fortbildungsschule oder Berufsschule?
Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Berufsschule in Erkner wurden im AAE vom 6. April 1935 die Entstehung und die Unterschiede dieser beiden Schularten ausführlich erläutert:
„Die ersten Fortbildungsschulen in Preußen wurden in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eingerichtet. Ziel dieser Schulen war, den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, die auf der Volksschule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Abendunterricht zu vervollkommnen.
Die Entwicklung der Fortbildungsschule zur Berufsschule erfolgte in den Städten früher als auf dem Lande. Während in den Städten reine kaufmännische, gewerbliche und hauswirtschaftliche Berufsschulen eingerichtet werden konnten, bestehen auf dem Lande häufig noch neben den gewerblichen Berufsschulen ländliche Fortbildungsschulen. Da eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung von Berufsschulen in Preußen noch nicht bestanden hat und auch heute noch nicht besteht, ist es allein Sache der Gemeinden, Berufsschulen einzurichten oder nicht. Aufsichtsbehörde für die Berufsschulen ist die Regierung. Einmal bestehende Berufsschulen können deshalb auch nur mit Genehmigung der Regierung wieder aufgelöst werden. Von dem Recht, Berufsschulen einzurichten, haben im Allgemeinen die kleineren Gemeinden viel später Gebrauch gemacht als die Städte, zum Teil sogar überhaupt noch nicht. Da, wo nur ländliche Fortbildungsschulen bestehen, gehen also dann auch die gewerblichen Lehrlinge in diese Schulen.
Die Vorteile der ländlichen Fortbildungsschule sind folgende: Da der Unterricht in den Räumen der Volksschule durch die Lehrkräfte derselben erfolgt, entstehen organisatorisch keinerlei Schwierigkeiten. Außerdem ist die Fortbildungsschule billiger als die Berufsschule, denn Gehaltssteigerungen durch Aufrücken in höhere Dienstaltersstufen und Pensionsrücklagen fallen fort. In neuerer Zeit wurde häufig sogar der Unterricht von den Volksschullehrern ehrenamtlich erteilt.
Vorteile der Berufsschule: ihre Einstellung auf die Berufsausbildung im besonderen, wie die Erziehung der erwerbstätigen Jugend im Allgemeinen sichert ihr leistungsmäßig einen Vorsprung. Die Lehrerschaft ist neben der pädagogischen Fortbildung auf beruflich technisch, beruflich wissenschaftlich und wirtschaftlich geschult. Außerdem werden die Leistungen einer hauptamtlichen Lehrpersonen höher sein, als die eines Lehrers, der nebenamtlich Überstunden macht. Die Gesellenprüfungen zwischen Fortbildungsschülern und Berufsschülern zeigen häufig große Unterschiede. Man sollte also da, wo Berufsschulen möglich sind, die ländlichen Fortbildungsschulen in die Berufsschulen eingliedern. …
Selbstverständlich werden im allgemeinen größere Berufsschulen höhere Leistungen zeitigen als die kleinen, denn je größer die Schule ist, desto sachlicher können die Klassen gegliedert werden. Wenn die Möglichkeit dazu vorhanden ist, werden sich also zweckmäßigerweise möglichst viele Ortschaften zur Schaffung von Zentralberufsschulen zusammenschließen. Diese Schulen haben außerdem den Vorteil, daß sie erheblich billiger sind, als viele kleine Berufsschulen, da die Lehrmittel einer größeren Schülerzahlt zugute kommen und nicht von jeder Gemeinde besonders anzuschaffen sind. die freiwerdenden Gelder können also zu anderen Zwecken benutzt werden. Doch sollte man bei der Gründung von Zentralberufsschulen darauf Wert legen, daß die Wege der einzelnen Schüler nicht größer werden als etwa 15 km. …“

