Berufstätigkeit von Frauen

Aus den vorgenannten Gründen (Mangel an männlichen Arbeitskräften und Emanzipation der Frauen) setzten die ortsansässigen Betriebe in Erkner zunehmend auf qualifizierte Mitarbeiterinnen. Die Rütgerswerke und die Bakelite Gesellschaft zählten auf die weibliche Belegschaft und suchten diese auch per Anzeigen. Dabei ging es aber selten um wissenschaftliche Mitarbeiterinnen.

Wahrscheinlich kriegsbedingt änderte sich das mit der 1935 in der Hübnerstraße 5 (heute Fürstenwalder Straße) angesiedelten Firma Herbig-Haarhaus, die hier ein Zweigwerk für hitzebeständige Speziallacke einrichtete und 1941 gezielt mit ihren Chemikerinnen warb. Sicher unabhängig vom Bedarf der Erkneraner Betriebe berichtete die in Friedrichshagen erscheinende NZ 1924 in eine illustrierten Beilage über „Die Frau als Chemikerin“.

AAE, 26.10.1926
AAE, 26.10.1926
AAE, 21.03.1940
AAE, 21.03.1940
Anzeige der Spezial-Lack-Fabrik in Erkner, heute Fürstenwalder Straße, 1941
Anzeige der Spezial-
Lack-Fabrik in Erkner
NZ, 09.05.1941, illustrierte Beilage: „Die Frau als Chemikerin“
NZ, 09.05.1941: „Die
Frau als Chemikerin“

Erwähnenswert ist hier, dass verheiratete Frauen laut BGB eine Erwerbstätigkeit nur mit der Zustimmung ihres Ehemannes aufnehmen durften. Diese Regelung wurde in der BRD 1957 im „Gesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau“ abgemildert, jedoch erst 1977 mit dem „Eheanpassungsgesetz“ tatsächlich in die Praxis umgesetzt. In der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR sollte ab 1947 gleicher Lohn bei gleicher Arbeit gezahlt werden, ab 1950 konnten Frauen ohne die Einwilligung des Ehemannes eine Berufstätigkeit aufnehmen.

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