Schwieriger Neuanfang 1919
Ab dem Januar 1919 waren in relativ kurzen Abständen verschiedene Wahlen zu organisieren. Nachdem sich unter den revolutionären Kräften meist deutliche Mehrheiten für eine zukünftige parlamentarische Demokratie statt des Rätesystems ausgesprochen hatten, wurde am 19. Januar zunächst auf Reichsebene die verfassunggebende Nationalversammlung gewählt. Eine Woche später wurde bereits zur Wahl der verfassunggebenden preußischen Landesversammlung an die Urnen gerufen, am 23. Februar zur Kommunalwahl und im April/Mai zu den Kreistagen.
Bei all diesen Wahlen wirkte ein erheblich verändertes Wahlrecht! So durften erstmals Frauen und Armeeangehörige wählen, das Wahlalter wurde von 25 auf 20 Jahre gesenkt, alle Stimmen zählten gleich und es war eine reine Verhältniswahl.
Die Zahl der Wahlberechtigten stieg durch das Frauenwahlrecht und die Herabsetzung des Wahlalters schlagartig. Hinzu kam die vielerorts berichtete hohe Wahlbeteiligung, die bei der Wahl zur Nationalversammlung bei 83 % lag.