Die „Affäre Möhricke“
Da sich der Amts- und Gemeindevorsteher Wilhelm Möhricke hatte beurlauben lassen, wurden die neugewählten Gemeindevertreter am 10. März 1919 vom 1. Schöffen Hermann Spindler in ihr Amt eingeführt. Diese wählten – allerdings erst im September – aus ihren Reihen die vier neuen Schöffen, die mit dem Gemeindevorsteher den Gemeindevorstand bildeten. Für die vier Schöffen besetzten dann Nachrücker die Plätze. Der Arbeiter August Poike fungierte in den nächsten Jahren als 1. Schöffe, also als erster Stellvertreter des Gemeindevorstehers. Er gehörte wie auch Paul Wiegmann der SPD an. Richard Habel (der einzige wiedergewählte Gemeindevertreter) war wie Paul Max Städele ein bürgerlicher Vertreter.
Übersicht: Gemeindevertreter 1919-24
Am 10. April 1919 wurde der aus Rüdersdorf stammende Bruno Lübkes zum neuen kommissarischen Amts- und Gemeindevorsteher in Erkner bestellt.
Vorausgegangen war der Vorwurf gegen den beurlaubten Gemeindevorsteher Möhricke, er sei in Manipulationen bei der Lebensmittelvergabe an Erkners Bevölkerung verstrickt gewesen.
Die Niederbarnimer Zeitung aus Friedrichshagen berichtete über diesen Fall am 16. Dezember 1918:
„Die Zustände in der Gemeindeverwaltung von Erkner beschäftigte die dortige Gemeindevertretung in vierstündiger Sitzung, an der auch der A.- und S.-Rat und der Bürgerrat teilnahmen. Es handelte sich insbesondere um die Lebensmittelversorgung. Deren Durchführung war seinerzeit von der Gemeindevertretung dem Kaufmann Erich Herzberg in Friedrichshagen, der in Erkner ein Zweiggeschäft betreibt, übertragen worden, wobei Bezug und Verteilung auf Rechnung des genannten gingen, aber nach Maßgabe der jeweiligen Bestimmungen des Ortsoberhauptes und unter dessen Aufsicht erfolgen mußten. Während die Geschäftsführung des beauftragten Kaufmanns zu keinerlei Beanstandung Anlaß gab, wurden dem Gemeindevorsteher Möhricke grobe Verfehlungen vorgeworfen. Die erweiterte Gemeinde-Vertretung nahm schließlich folgenden Dringlichkeitsantrag einstimmig an: „Daß mit Rücksicht auf den der Gemeinde durch die Handhabung der Lebensmittelgeschäfte durch den Amts- und Gemeindevorsteher ev. entstehenden Schaden ein Sperrvermerk im Grundbuch bei den Herrn Möhricke gehörigen Grundstücken veranlaßt und die Gehaltszahlungen an Herrn Möhricke bis zur Klarstellung des Sachverhalts inhibiert*, sowie sämtliche übrigen Vermögenswerte mit Beschlag belegt werden.“
* inhibere = lat., „hemmen, lindern“
Der AAE informierte am 8. Februar 1919 darüber, dass in dieser Angelegenheit ein neuer Anwalt eingesetzt sei, und weiter:
„Der selbe hat dann auch schon die Einleitung des Straf- und Disziplinarverfahrens gegen Herrn M. bei den zuständigen Behörden beantragt. Ganz besonders soll dazu das Fleischmanko in Höhe von 28.500 Mk. Veranlassung geben. Auch Herr Polizeiwachtmeister Friedrich ist in die Sache verwickelt worden. Ihm wird widerrechtliche Aneignung von Brotkarten und Handel damit zur Last gelegt. Die Sache sei der Staatsanwaltschaft übergeben.“
Am 20. März 1919 schrieb die NZ dazu:
„Erkner. Haftbarmachung des Gemeindevorstehers. Nach Einführung der neuen Gemeindevertretung wurde in der Sitzung folgender Dringlichkeitsantrag eingebracht: »Die Gemeindevertretung wolle beschließen, daß Herr Amts- und Gemeindevorsteher Möhricke durch einen Notar veranlaßt wird, in die Zwangsvollstreckung mit seinem gesamten Vermögen, sowie seinem Gehalt einzuwilligen, damit die von ihm vor dem Landrat abgegebene Erklärung, er hafte mit seinem ganzen Vermögen, sowie mit dem seiner Frau für den durch sein Verschulden entstandenen Schaden, für die Gemeinde rechtsverbindlich wird.« Einen ähnlichen Beschluß hatte die alte Gemeindevertretung bereits gefaßt, dieser war aber versehentlich auf dem Gemeindeamt liegen geblieben. Der Gemeindevorsteher, der inzwischen seines Amtes enthoben ist, soll für den der Gemeinde bei den Lebensmittellieferungen entstandenen und durch ihn verursachten Schaden ersatzpflichtig gemacht werden. Es wurde beschlossen, den Antrag sofort an einen Notar zur weiteren Verfolgung abzusenden.“
Zwei Tage später korrigierte diese Zeitung lediglich:
„… daß der Amts- und Gemeindevorsteher Möhricke nicht seines Amtes enthoben, sondern nur krankheitshalber vom Landrat beurlaubt ist. Das Untersuchungsverfahren ist noch im Gange.“
Die genauen Hintergründe und Abläufe lassen sich heute nicht mehr rekonstruieren. Auch die Ergebnisse des Verfahrens gegen Möhricke bleiben offen, er kehrte aber nicht in sein Amt zurück. Wie offensichtlich angespannt aber in Erkner das Verhältnis zu ihm war, zeigte sich noch über 10 Jahre später, als Wilhelm Möhricke am 13. März 1931 überraschend mit nicht einmal 47 Jahren an den Folgen einer Grippe gestorben war. Der Autor des recht kurzen Nachrufs im Allgemeinen Anzeiger umschreibt die Situation sehr nebulös:
„Am 2. Dezember 1919 legte er im Anschluss an eine vorausgegangene Gemeindevertretersitzung sein Amt als Amts- und Gemeindevorsteher nieder. […] Er erntete Dank und auch Undank. Inwieweit er an letzterem schuldig war, soll hier nicht untersucht werden. Einem Toten soll man nichts nachtragen. Darum – Ehre seinem Andenken.“
Mit der abschließenden Bestätigung Bruno Lübkes‘ am 20. Januar 1920 als Amts- und Gemeindevorsteher waren in Erkner alle politischen Gremien neu besetzt und demokratisch legitimiert.

